Überbrückungshilfe – Phase 1
Liebe WJ-Mitglieder und Interessenten,
die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ kann noch bis zum 30.09.2020 beantragt werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen (einschließlich der landwirtschaftlichen Urproduktion), soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona- Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona- Krise wird angenommen, wenn der Umsatz im Durchschnitt der Monate April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt in April und Mai 2019 zurückgegangen ist.
Der Antragssteller darf die Überbrückungshilfe nur zur Deckung erstattungsfähiger Kosten verwenden. Erstattungsfähig sind die Fixkosten in den Monaten Juni, Juli und August, in der ersten Förderphase.
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von
- 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
- 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent
- 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent
im Leistungsmonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Es ist bereits bekannt, dass es eine zweite Phase für die Fördermonate September bis Dezember 2020 geplant ist. Derzeit wird auf Bundesebene noch an der Ausarbeitung gearbeitet.
Gerne Informieren wir euch, sobald es Neuerungen gibt.
Weitere Informationen hierzu und zu den förderfähigen Kosten findet ihr hier.
Die Antragstellung kann für euch euer Steuerberater oder ein Rechtsanwalt vornehmen.
Bleibt gesund!
Euer Vorstandsteam der WJ-Dachau
Sebastian, Yvonne und Korbinian